Einäscherung in Deutschland

Das deutsche Gesetz schreibt eine Wartezeit von 48 Stunden vor, bevor eine Einäscherung durchgeführt werden darf. Selbstverständlich hält sich das Krematorium Memmingen an diese gesetzlichen Vorgaben.

Die Angehörigen können selbst festlegen, ob sie die Trauerfeier vor oder nach der Kremation stattfinden lassen wollen. 

Das deutsche Gesetz sieht den Friedhofszwang vor. Das bedeutet, dass jeder Verstorbene beerdigt werden muss. Das gilt auch für die Asche, die nach einer Kremation übrig bleibt. Sie muss also immer in einem Urnengrab beigesetzt werden. Die Urne kann allerdings auch in einer geschlossenen Urnenwand (Kolumbarium) beigesetzt werden. Die Asche darf auch der See anvertraut werden.

In der Praxis zeigt sich, dass Angehörige nicht immer berücksichtigen, dass nach einer Kremation noch Mehrkosten für die Beisetzung der Urne in einem Urnengrab oder einem Kolumbarium entstehen.

Dem deutschen Gesetz zufolge muss ein Grab angemessen gepflegt werden. Selbstverständlich wird die Grabpflege häufig von den Angehörigen übernommen. Sie kann jedoch auch an Dritte delegiert werden. Da die Ruhezeiten auf allen Friedhöfen Deutschlands unterschiedlich ist, bedeutet dies, dass man im Falle einer Urnenbestattung statt einer Kolumbariumbeisetzung auch dafür verantwortlich ist, dass das Grab für die Dauer der Ruhezeit lang durch Angehörige oder durch Dritte gepflegt wird. Ist niemand da, der das Grab versorgen könnte, kann die Urne auch in einer Urnenwand (Kolumbarium) oder in einem anonymen Urnengrab beigesetzt werden.

Für den Verstorbenen selbst oder für die Angehörigen ist die Tatsache, dass eine Bestattung mit dem entsprechenden Grab teurer ist als eine Einäscherung mit einer Beisetzung in einem Kolumbarium/anonymen Urnengrab, oft ein weiterer Grund, sich für eine Einäscherung zu entscheiden.